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Warum die Präsens von Ärzten und Patienten auf dem Grundrechtetag so wichtig ist

 

Die Einschränkung der Grundrechte von Ärzten und Patienten, mithin von allen Bürgern durch Gesundheitsreformgesetze und das Sozialgesetzbuch V  wird meist erst bei direkter Betroffenheit bemerkt.

 

Glücklicherweise sind nur 20% der Bevölkerung ernstlich krank und benötigen dauerhaft  oder für längere Zeit medizinische Hilfe. Der Rest der Bevölkerung ist gesund, von den Auswirkungen der Gesetze zunächst  nicht betroffen,  und  daher oft desinformiert und mangels Betroffenheit desinteressiert.

 

Die meisten Menschen wissen nicht, dass das bürgerliche Gesetzbuch nicht für die Rechtsbeziehungen zwischen den Zwangs-Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen und den zwangsvereinigten Ärzten  der kassenärztlichen Vereinigung gilt. Sie wissen schon gar nicht, welche Auswirkungen das auf die Bürgerrechte hat.

 

Klammheimlich wurden und werden mit den Gesundheitsreformgesetzen grundrechtseinschränkende Veränderungen im Sozialgesetzbuch V vorgenommen. Klammheimlich deswegen, weil gemäß Artikel 19 Abs 1 GG im Fall einer Grundrechtseinschränkung durch ein Gesetz, in diesem  Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels hätte genannt  werden müssen. Genau das erfolgte aber nicht.

Schon allein deshalb ist das Gesundheitsreformgesetz verfassungswidrig.

 

Bereits im Jahr 2000 wurden den Bürgern mit der Änderung des §69 des Sozialgesetzbuches V das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entzogen. Dieser Paragraph  69 regelt „als Grundsatznorm des Leistungserbringungsrechts“, im Sozialrecht die Rechtsbeziehungen zwischen allen Zwangsteilnehmern des Gesundheitssystems als allein sozialversicherungsrechtliche und nicht privatrechtliche Rechtsbeziehung.

Damit ist für die Vorgänge im staatlichen Gesundheitswesen das bürgerliche Gesetzbuch außer Kraft und der Staat über das Sozialgesetzbuch V als Vormund der Bürger eingesetzt

 

Die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt gem. Art. 1 GG

Doch an dieser Stelle gibt es unentwegt Kollisionen zwischen der Datensammel-Kontroll- Regelung-und Überwachungswut der Regierenden und dem Grundrecht des Menschen auf Freiheit und Selbstbestimmung, welches auch den Datenschutz  und die informationelle Selbstbestimmung einschließt.

 

Mit Inkrafttreten des  Gesundheitsreformgesetzes 2004 wurden über die Änderung des § 291 SGBV die Ärzte und Kassenärztlichen Vereinigungen gezwungen, die Abrechnungsdaten inklusive Behandlungsdatum, Diagnose, Arzt und Patientennummer , Behandlungskosten und Zuzahlungen an die gesetzlichen Krankenkassen in maschinenlesbarer Form zu übermitteln.

 

Viele Ärzte wissen bis heute nicht, dass die KV seit 2004 personenbezogen die sensiblen Patientendaten an die Kasse übermitteln.

Datenmißbrauchskandale (Verkauf der Daten an Callcenter und private Versicherungen) häufen sich seitdem.

 

Das heißt, bereits ohne elektronische Gesundheitskarte und ohne die ausdrückliche Zustimmung der Ärzte und Patienten, erhalten die Kassen seit 2004 von den Kassenärztlichen Vereinigungen personenbezogen alle Daten, welche bis dahin unter dem Schutz der Schweigepflicht der Ärzte standen.

 

Gegen die Einführung der Totalüberwachung und Protokollierung im Gesundheitswesen mittels elektronischer Gesundheitskarte hat sich seit Anfang 2008 ein breites Bürger-Bündnis „Stoppt die e-card“ formiert, dem über 46 verschiedene gesellschaftliche Gruppen angehören. Trotz 2 -maliger Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte in der vorliegenden Form durch das höchste deutsche Ärztegremium, den Deutschen Ärztetag im Jahr 2007  und 2008, hält die Bundesregierung an diesem größten IT Projekt aller Zeiten unbeirrbar fest.

 

Abgesehen davon, dass mit der neuen elektronischen Gesundheitsnummer von der Wiege bis zur Bahre eine Volkszählung durch die Hintertür eingeführt wird, ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bereits durch die Zwangsverpflichtung zur elektronischen Gesundheitskarte gemäß §291a  eingeschränkt.

Darauf verweist die seit dem 19. Januar 2009  in Berlin gestartete gemeinsame Informationskampagne Milliardengrab elektronische Gesundheitskarte, die der  Freie Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ), der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschland e.V. (NAV-Virchowbund), der Verein Freie Ärzteschaft und das Bündnis Direktabrechnung e.V ins Leben gerufen haben.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte als Schlüssel zu zentralen Datenspeichern  sollen unvorstellbare Mengen intimster Daten gespeichert werden. Die Datensicherheit wird aufgrund des unaufhaltsamen technischen Fortschritts niemals garantiert sein!! 

Von  Einführungskosten bis zu 15 Milliarden EURO innerhalb der ersten zehn Jahre ist die Rede. Schon allein aus diesem Grund  ist kaum nachvollziehbar, dass man sich mit einigen wenigen freiwillig gespeicherten Daten zufrieden geben wird.
Dieser Aufwand würde sich nur rechnen, wenn wirklich alle Gesundheitsdaten zentral und zeitnah gespeichert und von allen Beteiligten im Gesundheitswesen, also auch von Krankenkassen, Versicherungen und Aufsichtsbehörden, eingesehen und verwendet werden könnten. Sogar eine europaweite Vernetzung ist das Ziel der elektronischen Gesundheitskarte.

 

„Der Staat“ bestimmt inzwischen, welche Medikamente  Patienten bekommen und zwingt die Kassen dazu, Rabattverträge mit Pharmafirmen abzuschließen, um so die Kosten zu senken. Leider können die betroffenen Patienten dagegen nicht so vorgehen wie die Inkontinenzpatienten der Techniker Krankenkasse, die die gefüllten „Rabattwindeln“  an die Türklinke der Kasse gehängt haben.

Nach dem Willen der Parteien der derzeitigen rot-schwarzen Koalition, sollen zukünftig die Kassen die Patientenströme lenken. 

Gelder aus dem Fond werden aufgrund diagnose- und krankheitsbezogener Daten zugeteilt. Kranke Menschen werden nach ihren Kosten klassifiziert. Wir sind dann nicht mehr weit entfernt von der Frage, ob sich für den ein oder anderen Kranken ein hoher finanzieller Einsatz noch lohnt.

 

Rationierung, gläserne Ärzte und Patienten, totale Kontrolle und  Lenkbarkeit nach monetären Gesichtspunkten werden mit der elektronischen Gesundheitskarte  und der Staatslenkung mittels Sozialgesetzbuch V möglich.

Schöne neue Welt  und 1984 grüßen gleichzeitig.

Am 10. Juni 2009 will das Bundesverfassungsgericht über fünf Verfassungsbeschwerden von privaten Krankenversicherern und drei Beschwerden von Bürgern, die privat versichert sind, entscheiden

Sie machen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, der Vertragsfreiheit, der Berufsfreiheit und des Eigentumsrechts geltend.

 

Vor etwas mehr als 1 Woche versammelten sich  60 Bürger in Kiel zu einer Veranstaltung unter dem Namen

 „Schulterschluß - Ärzte und Patienten“ verbünden sich.

 

Warum betone ich das?

 

  • Weil der Schulterschluß zwischen den in  ihren Grundrechten bedrohten Bürgern die einzige Möglichkeit ist, den grassierenden Wahnsinn grundrechtsverletzender Gesetze in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu stoppen.
  • Weil es aufhören muß, dass die Regierenden mit der Methode DVIDE ET IMPERA- TRENNE UND HERRSCHE  Keile in die Bevölkerungsgruppen treiben.
  • Weil die Methode des Polarisierens, des Angst und Misstrauen- schürens die nötige Zwietracht und Uneinigkeit sät, um in der eigenen Machtausübung ungestört zu bleiben.
  • Weil es so wichtig ist voneinander zu lernen, miteinander zu reden und miteinander diese Gesellschaft zu gestalten und zu leben.
  • Weil es so wichtig ist, dass die Bürger direkt  und nicht über Dritte gesteuert miteinander in Beziehung treten. Nur so kann ein Mensch mündig sein und selbst bestimmen.

Also formieren wir uns. Im Schulterschluß! Als Bündnis Direkt…

 

Dazu gibt es am 23.05.09 zum 60 Jahrestag des Grundgesetzes bundesweit Gelegenheit.

 

In Schleswig-Holstein treffen wir uns um 14:00 in Kiel an der Schevenbrücke.

 

Pressemitteilung zur Kundgebung in Kiel

 

Schicken wir die Pläne der Koalitionsparteien auf Himmelfahrt!!!!

 

 

 Bericht zum Grundrechtefestetag Kiel