Vorsicht Falle Zusatzversicherung!!!
Wie Patienten „über den Tisch gezogen“ und in ihren Freiheiten und Grundrechten beschnitten werden.
Es sollte jeden nachdenklich machen, wenn gesetzliche Krankenkassen in „Partnerschaft“ mit privaten Versicherungen Zusatztarife anbieten oder private Zusatzversicherungen die Aufstockung gesetzlicher Versorgungsleistungen anbieten.
Warum? Weil solche Zusatztarife immer auf eine Grundleistung gesetzlicher Krankenkassen abgestimmt sind.
Solche Grundleistungen sind definiert als wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend und müssen von den „Kassenärzten“ im Rahmen des „Kassenarztvertrages“ erbracht werden. Welche Behandlungsmethoden zu den sogenannten Kassenleistungen gehören entscheidet aber nicht der Kassenarzt mit Blick auf die für den Patienten im individuellen Fall richtige Therapie, sondern darüber entscheiden Gesundheitsbürokraten, oft ohne medizinische Kenntnisse, nach rein kassenwirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Was ist, wenn Sie eine Privatbehandlung wünschen, welche nicht im Kassenvertrag enthalten ist? Tja, dann haben Sie Pech gehabt!
Ihre Zusatzversicherung zahlt nichts, denn sie bezahlt ja nur über Kassengrundleistungen hinausgehende Zusatzleistungen.
Am bekanntesten sind die Zahn-und Zahnzusatzversicherungen, welche seit 2004 vermehrt auf den Markt kamen, weil die aktuelle Gesundheitsreform den Bereich Zahnersatz aus dem Kassenvertrag ausgliedern wollte. Dazu kam es dann jedoch nicht.
Stattdessen wurde ein neues befundbezogenes Festzuschußsystem eingeführt, an welchem gut verdeutlicht werden kann, warum die Zugrundelegung von „Kassenleistungen“ für die Bemessung von Leistungen aus einer Zusatzversicherung eine Beschneidung der Grundrechte des Bürgers hinsichtlich seiner freien Wahlmöglichkeiten bedeutet.
Das befundbezogene Zuschusssystem wurde von Gesundheitsbürokraten nach kassenwirtschaftlichen Kriterien entwickelt und steht ohne jeden Bezug zu den wissenschaftlichen Klassifikationen der Befundeinteilungen der Gebisse.
Zahnärzte sahen sich plötzlich mit einer völlig neuen und auch unsinnigen Neueinteilung der Gebisse konfrontiert, die in keinem Lehrbuch zu finden ist..
Folge: Zahnersatz wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezuschusst, wenn ein von den Kassenbestimmungen festgelegter entsprechender Befund vorliegt.
Gleichzeitig wird auch geregelt, welche Art von Zahnersatz für eine jeweilige Befundgruppe mit welchem Festzuschuß bezuschusst wird.
Das heißt, die Zugehörigkeit des Patienten zu einer Befundgruppe legt fest, ob überhaupt ein Zuschuß, der geringstmögliche Zuschuß für eine herausnehmbare Klammerprothese oder der etwas höhere Zuschuß für eine festsitzende Brücke gezahlt wird.
Auf den Punkt gebracht bedeutet das: der Patient muß sich den Befundgruppen anpassen um Anspruch auf einen Festzuschuß zu haben.
Durch die Entfernung erhaltungswürdiger Zähne lässt sich oftmals ein solcher Befund (un)natürlich herstellen. Wer will das schon?
Wenn Sie sich für eine individuelle Lösung entscheiden und z.B einen Privatarzt oder
-zahnarzt aufsuchen oder einer „nicht bezuschussungsfähigen Befundgruppe“ im Sinne des Kassenarztvertrages angehören, erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse gar keinen Zuschuß und auch Ihre Zusatzversicherung zahlt oft nicht.
Daran daß Sie durch die Zwangsmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse von der Mitsprache über die Art Ihrer Versorgung im Krankheitsfall und auch von der Mitgestaltung der Beitragshöhe abgeschnitten sind, haben Sie sich schon gewöhnt.
Dieses System hat solange zur Zufriedenheit aller funktioniert, wie es weder Streit über die Bezahlbarkeit von Leistungen noch die Angemessenheit von Honoraren gegeben hat, d. h. solange die Kassen selber gut "bei Kasse" waren.
Die letzten Jahre aber sind geprägt von immer mehr unerträglichen Eingriffen in die Wahl der Therapie und der Medikamentenverordnung, worunter Patienten und Ärzte gleichermaßen leiden.
Zusatzversicherungen sollen jetzt auffangen, was die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr leisten können.
Zusatzversicherungen können Sie frei wählen.
Achten Sie darauf, daß Sie diese neue Freiheit nicht durch Vertragseinschränkung hinsichtlich der Arztwahl (Kassenarzt/Privatarzt) und der Koppelung an eine Kassenleistung sofort wieder verlieren.
|